Solar-PPA & Speicher für höhere Solarpark-Renditen

Das Solar-PPA Komplettpaket mit Speicher, Direktvermarktung und flexiblen Invest-Modellen

Alles aus einer Hand mit unseren Solar-PPAs

Profitieren Sie von höheren Solarpark-Renditen, ermöglicht durch unsere Full Service Solar-PPAs und Speicher.

Wir finanzieren, bauen und betreiben einen Enerfin Grünstromspeicher neben Ihrer PV-Anlage. Sie erhalten eine langfristig gesicherte Vergütung pro erzeugter kWh auf Grundlage eines Direktvermarktungsvertrags.

Photovoltaik-PPA: Vorteile auf einen Blick

Direktvermarktungsvertrag mit transparentem Revenue-Share und monatlicher Auszahlung
Langfristige Planungssicherheit durch transparentes
Erlös- und Kostenmodell
Virtuelle Erweiterung des Netzeinspeisepunktes
Batterieeinsatz und Optimierung
Redispatch 2.0-konform & netzdienlich
Vorteilhafte Bankability durch europäische Produkte

Ablauf Enerfin Solarstrom-PPA

1. Anfrage

2. Angebot PV-PPA

3. Zusage Kunde/Enerfin

4. Prüfung Unterlagen

5. Anpassung Anlagenzertifikat

6. Bau Batteriespeicher

7. Start Vermarktung

8. Auszahlung

Erlössteigerung mit modularen Großspeichern

Intelligente Grünstromspeicher ermöglichen es Solarparkbetreibern, durch gezielte Einspeisung in Hochpreisphasen signifikant höhere Erlöse mit ihrem Grünstrom zu erzielen – sei es durch direktes Spotmarkttrading oder durch langfristige Solar-PPA-Modelle.

Die eingesetzten containerbasierten Großbatteriesysteme unserer Tochterfirma Lynus sind modular skalierbar, lassen sich nahtlos neben Freiflächen-PV installieren und vereinfachen so die Planung und schonende Installation. Gleichzeitig wird eine langfristige Betriebssicherheit gewährleistet.

Unsere Speichersysteme bieten wir für Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von mindestens 900 kWp im Kaufmodell und ab 10 MWp in der Batterie-PPA Komplettlösung bzw. dem Contracting-Modell an.

Warum PV-PPA und Grünstromspeicher kombinieren?

Höhere Erlöse statt negativer Strompreise

Der Enerfin Grünstromspeicher mit PPA garantiert verlässliche Erlöse, die über dem Börsenniveau liegen. Seit dem Inkrafttreten des Solarspitzen-Gesetzes im Februar 2025 entfällt der an der Börse „anzulegende Wert” bei negativen Strompreisen. Dadurch sinkt die Vergütung für Anlagenbetreiber.

Mit integrierten Grünstromspeichern können negative Preisintervalle jedoch gezielt überbrückt werden. So wird der Solarstrom erst in Zeiten höherer Marktpreise eingespeist. Das steigert den effektiven Marktwert deutlich und bringt Mehrerlöse gegenüber der reinen Direktvermarktung.

Netzanschlussprivilegien gegenüber anderen Speichern

Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und EEG haben Erneuerbare-Energie-Anlagen vorrangigen Anspruch auf Anschluss. Dieses Privileg gilt auch für Grünstromspeicher, sofern sie ausschließlich mit erneuerbarem Strom geladen werden.

Graustrom- und Mischstromspeicher hingegen genießen diesen Vorrang nicht mehr. Bei knapper Netzkapazität können ihre Anschlussanträge abgelehnt oder stark verzögert werden.

Teilnahme an der Innovationsausschreibung

Die Innovationsausschreibung ist ein Förderinstrument des EEG für neue Technologien und kombinierte Anlagenkonzepte (z.B. PV-Anlage mit Speicher).

Solarparkbetreiber, die die Voraussetzungen erfüllen, profitieren von zusätzlichen Erlösen, höheren Marktwerten und größerer Planungssicherheit.

Über Enerfin

Enerfin mit Sitz in der Schweiz und Deutschland kombiniert Finanzierungs-, Technologie- und Energiehandelskompetenz mit Service aus einer Hand.

Die Software- und Speicherlösungen unserer Tochterfirma Lynus AG werden in über 1.500 Wohngebäuden, Betrieben und Solarparks eingesetzt.

Das integrierte Machine-Learning optimiert Energieströme und ist die technologische Grundlage für unsere Photovoltaik-Power-Purchase-Agreements. Es sorgt für eine optimale Vermarktung von Speichern an den Energiemärkten, um Solarpark-Erträge zu steigern.

Ausgewählte aktuelle Projekte finden Sie in unseren Referenzen.

Über Enerfin

Enerfin mit Sitz in der Schweiz und Deutschland kombiniert Finanzierungs-, Technologie- und Energiehandelskompetenz mit Service aus einer Hand.

Die Software- und Speicherlösungen unserer Tochterfirma Lynus AG werden in über 1.500 Wohngebäuden, Betrieben und Solarparks eingesetzt.

Das integrierte Machine-Learning optimiert Energieströme und ist die technologische Grundlage für unsere Photovoltaik-Power-Purchase-Agreements. Es sorgt für eine optimale Vermarktung von Speichern an den Energiemärkten, um Solarpark-Erträge zu steigern.

Ausgewählte aktuelle Projekte finden Sie in unseren Referenzen.

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SOLAR-PPA WISSENSBASIS

Was ist ein Power Purchase Agreement?

Ein Power-Purchase-Agreement(kurz PPA) ist ein langfristiger Vertrag zwischen einem Stromerzeuger (zum Beispiel einem Solar- oder Windpark) und einem Stromabnehmer (zum Beispiel einem Direktvermarkter). Ziel ist die Lieferung von Strom zu vorher festgelegten Bedingungen.

Im Rahmen des „Enerfin PPA“ nimmt der Anlagenbetreiber an der Direktvermarktung teil, ohne dabei den Anspruch auf die Marktprämie zu verlieren, sofern dieser vorhanden ist.
Das Modell verbindet somit die vertragliche Absicherung durch den PPA mit den finanziellen Sicherheiten des EEG-Fördersystems.

Vorteile von Power Purchase Agreements

Power Purchase Agreements bieten Stromerzeugern zahlreiche Vorteile. Sie sind ein zentrales Instrument für die Energiewende und gewinnen insbesondere im Hinblick auf Klimaziele und Kostenkontrolle zunehmend an Bedeutung.

Langfristige Einnahmesicherheit

Ein PPA mit (geförderter) Direktvermarktung garantiert eine verbindliche Stromabnahme über viele Jahre, in der Regel zwischen 10 und 20 Jahren. Diese vertraglich zugesicherte Einnahmequelle schützt vor Preis-schwankungen am Strommarkt und ermöglicht eine stabile Kalkulationsbasis über die gesamte Lebensdauer der Anlage. Dadurch wird nicht nur das unternehmerische Risiko reduziert, sondern auch Planungssicherheit gewährleistet.

Geringes Marktrisiko

Ohne PPA müssten Betreiber ihren Strom zu stark schwankenden Preisen an der Börse verkaufen. Das sogenannte Marktpreisrisiko obliegt dann vollständig den Betreibern. Im Rahmen eines Direktvermarktungs-vertrages übernimmt der Direktvermarkter dieses Risiko. Negativ-Preis-Phasen werden vermieden, da die Energie in ertragsreiche Stunden verschoben wird.

Keine Vermarktungsverantwortung

Der Direktvermarkter übernimmt in der Regel die gesamte operative Vermarktung an der Strombörse (Spot- oder Day-Ahead-Markt), inklusive Bilanzkreismanagement und Redispatch-2.0-Pflichten.

Bessere Skalierbarkeit

Betreiber mehrerer Energieerzeugungsanlagen profitieren besonders stark von PPAs: Einheitliche Vertragsmodelle, bekannte Abnehmerstrukturen und wiederholbare Finanzierungsstrukturen ermöglichen skalierbares Wachstum. Das ist für unabhängige Stromerzeuger (IPPs – Independent Power Producers) ein wichtiger Wettbewerbsvorteil.

Für wen ist ein PPA geeignet?

Solar- und Windparkbetreiber
Für Betreiber neuer, nicht geförderter Anlagen ist ein PPA der Schlüssel zur Finanzierung. Da sie einen verlässlichen Abnehmer und feste Erlöse über einen Zeitraum von oft 10 bis 20 Jahren bieten, reduzieren sie das Projektrisiko erheblich.

Betreibern neuer und bestehender geförderter Anlagen bietet die Kombination aus Marktprämie und vertraglich gesichertem Abnehmer eine höhere Planungssicherheit: Erlöse werden kalkulierbar und Preisschwankungen lassen sich zusätzlich abfedern.

EPCs und Projektentwickler
Ein Power-Purchase-Agreement bietet EPCs und Projektentwicklern nicht nur mehr Planungssicherheit, da der Strompreis unabhängig vom Markt ist, sondern auch vertraglich gesicherte Einnahmen. Diese werden von Banken und Investoren als stabile Grundlage für die Finanzierung anerkannt.

Durch die Zusammenarbeit mit einem Direktvermarkter lässt sich zudem die Komplexität der PPA-Verträge deutlich reduzieren. Standardisierte Prozesse und Schnittstellen minimieren den Abstimmungsaufwand mit Juristen, Abnehmern und Netzbetreibern und beschleunigen so den Projektabschluss.

Energieversorger und Stadtwerke
Mit einem Solar-PPA sichern sich Energieversorger und Stadtwerke langfristig günstigen, grünen Strom – unabhängig von Marktschwankungen. Dadurch können sie ihre Nachhaltigkeitsziele zuverlässig erreichen und ihr Image als zukunftsorientierter Energieanbieter stärken.

Gleichzeitig bietet ein Power Purchase Agreement Solar die Möglichkeit, den erzeugten Strom direkt an eigene Kunden weiterzuvermarkten, beispielsweise als Grünstromprodukt oder im Rahmen lokaler Energieinitiativen.

Darüber hinaus können Stadtwerke durch netzdienliche Speicherlösungen aktiv zur Stabilisierung des Bürgernetzes beitragen und somit die Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit ihrer Region stärken.

Größere Kommunen, öffentliche Einrichtungen oder Bildungscampus
Obwohl ihre Lastprofile variieren, profitieren diese Organisationen von eigenen Anlagen und langfristigen PPA-Verträgen. So können Kommunen und öffentliche Einrichtungen ihre Energiekosten sichern und ihre kommunalen Klimaziele erreichen.

Grünstromspeicher für nicht förderfähige Anlagen

Für nicht förderfähige Anlagen, wie Post-EEG-Bestandsanlagen oder Neuprojekte ohne EEG-Vergütung, kann ein PPA eine wirtschaftlich attraktive Vermarktungslösung sein. Dabei wird der erzeugte Strom über einen längeren Zeitraum zu vertraglich festgelegten Konditionen an einen Abnehmer verkauft.

Nach dem Auslaufen der EEG-Förderung oder bei einem von Beginn an förderfreien Projekt schafft ein PPA planbarere Erlöse als eine ausschließlich kurzfristige Vermarktung am Strommarkt.

Insbesondere ältere, technisch weiterhin leistungsfähige Anlagen erhalten dadurch eine verlässliche Perspektive für den Weiterbetrieb. Bei Neuprojekten können langfristig gesicherte Einnahmen zugleich die Finanzierung unterstützen und das Vermarktungsrisiko reduzieren.

Eine transparente Kosten- und Risikoverteilung schafft dabei eine nachvollziehbare Grundlage für Anlagenbetreiber und Stromabnehmer.

Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen für ein Solar-PPA erfüllt sein?


Damit ein Solar-PPA rechtswirksam, wirtschaftlich tragfähig und energierechtlich einwandfrei ist, müssen mehrere rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Eine EEG-Förderung und ein klassisches PPA schließen sich in der Regel aus – es sei denn, es handelt sich um spezielle Modelle im Rahmen der geförderten Direktvermarktung mit Marktintegration ohne Herkunftsnachweise (§ 20 EEG).

In diesem Zusammenhang ermöglicht der Direktvermarkter den Betreibern die gesetzlich vorgesehene Marktprämie in Anspruch zu nehmen. Die erzeugte Energie wird an der Börse vermarktet, während die entsprechenden Herkunftsnachweise gemäß § 80 EEG nicht an Dritte weitergegeben werden. Dadurch wird das Doppelvermarktungsverbot vollständig eingehalten.

Darüber hinaus sind alle EEG-relevanten Anzeige- und Genehmigungsverfahren – wie z. B. die Registrierung im Marktstammdatenregister sowie der Abschluss eines Netzanschlussvertrags – ordnungsgemäß zu erfüllen, um die Förderfähigkeit und Rechtskonformität der Direktvermarktung sicherzustellen.

Können auch öffentliche Einrichtungen ein Solar-PPA abschließen?

Ja, öffentliche Einrichtungen können grundsätzlich ein Solar-PPA abschließen. Sie treten dabei als langfristige Abnehmer des Stroms auf. Eine eigene PV-Anlage ist dafür nicht erforderlich.

In einem Stromabnahmevertrag mit öffentlichen Einrichtungen und dem Betreiber einer Anlage sind in der Regel Laufzeit, Strommenge, Preis sowie die Zuordnung der Herkunftsnachweise geregelt.

Da öffentliche Einrichtungen dem Vergaberecht unterliegen, muss das PPA in der Regel über ein transparentes Vergabeverfahren beschafft werden.

Zusätzlich sind haushalterische Vorgaben, langfristige Zahlungspflichten und mögliche Preis- und Mengenrisiken zu prüfen.

Je nach Vertragsmodell kann die öffentliche Einrichtung:

erneuerbaren Strom langfristig aus einer konkret zugeordneten PV-Anlage beziehen.
einen vereinbarten Preis für einen Teil ihres zukünftigen Strombedarfs absichern.
die verbleibende Strommenge über einen Energieversorger beziehen.

Was ist der Unterschied zwischen einem PPA und einer Eigen-verbrauchslösung?

Ein PPA mit geförderter Direktvermarktung und eine Eigenverbrauchslösung unterscheiden sich in ihrem Zweck, ihrem Vertragsmodell, ihrem Verbrauchsort und ihrer rechtlichen Struktur. Zwar dienen beide Modelle dazu, erneuerbaren Strom wirtschaftlich zu nutzen, sie verfolgen jedoch sehr unterschiedliche Ansätze.

Ein PPA mit geförderter Direktvermarktung ist ein Vertrag über die Lieferung von Strom zwischen einem Erzeuger und einem Abnehmer. Der Strom wird pro Kilowattstunde (kWh) zum vertraglich vereinbarten Preis vergütet.

Beim Eigenverbrauch nutzt der Betreiber den selbst erzeugten Strom direkt für den eigenen Bedarf, beispielsweise auf dem eigenen Dach. Somit handelt es sich nicht um eine Verkaufs-, sondern um eine Versorgungsstrategie. Da die Anlage in direkter Nähe zum Verbrauchsort steht, trägt sie zur Senkung der eigenen Stromkosten bei.

Enerfin BESS Projekt A81

Solar-PPAs:
Welche Bedeutung haben PPAs in Zukunft?

Power Purchase Agreements werden in Zukunft eine zentrale Rolle bei der Energiewende und auf dem europäischen Energiemarkt spielen. Ihre Bedeutung nimmt für Unternehmen und Energieerzeuger gleichermaßen massiv zu – sowohl politisch, wirtschaftlich als auch strategisch.

Mit dem schrittweisen Auslaufen oder der Reduzierung staatlicher Förderprogramme wie dem EEG in Deutschland werden PPAs (einschließlich Direktvermarktung) zum wichtigsten Finanzierungsinstrument für neue Solar- und Windprojekte.

In einem volatilen Strommarkt, in dem die Nachfrage nach Elektrizität unter anderem durch Elektromobilität, Wärmepumpen und die Digitalisierung steigt, bieten PPAs preisliche Stabilität und Absicherung gegen Preisspitzen.

PPAs werden zunehmend mit anderen Marktmodellen kombiniert,
– durch die Einbindung von Speichern (zur Erhöhung der Flexibilität)
– in neuen Marktrollen wie Aggregation und Redispatch 2.0

PPAs sind also nicht nur ein Finanzierungsmodell, sondern auch Teil der Systemarchitektur eines postfossilen Strommarktes.